Grundpflege ist die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Aspekten des täglichen Lebens, u. a.
Erbringen der vereinbarten Leistungen nach SGB XI/ SGB XII.
Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Diese wird nach SGBV nur auf ärztliche Verordnung genehmigt.
Versorgung nach SGB V
• Gemeinsames Erstellen eines Essensplanes
• Einkaufen von Lebensmitteln
• Zubereitung der Mahlzeiten
• Es wird täglich frisch gekocht
• Wäscheversorgung, Bügeln
• Zimmerreinigung, Blumenpflege
• Begleitung beim Einkaufen
• Einbeziehung in die Hauswirtschaft
• Sonstige hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Wenn Sie einmal ausspannen möchten, anderweitig verhindert sind oder einfach nur für eine gewisse Zeit einen adäquaten Pflegeplatz für Ihren Angehörigen suchen, dann sind wir für Sie da.
• Verhinderungspflege (bei Urlaub, Krankheit etc.)
• Kurzzeitige Unterbringung und Betreuung (z. B über ein Wochenende, bei anstehenden Renovierungen usw.)
• Junge Pflege (lieber vorübergehend in die WG als ins Hospiz)
• Beratung, Beantragung zur Pflegestufe, weitere Hilfsleistungen
• Organisation von Hilfsmitteln, Beantragung u.v.m.