
Wir stehen an Ihrer Seite
Die medizinische Intensivpflege in der Wohngemeinschaft ist für alle intensivpflegebedürftigen Klientinnen und Klienten finanzierbar. Kosten der intensivpflegerischen Versorgung werden in der Regel durch Ihre Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Für die Versorgung der Betroffenen ist generell kein eingegrenzter Zeitraum festgelegt. Auch wird für die Intensivpflege keine bestimmte Pflegestufe benötigt. Wir stehen Ihnen hilfreich zur Seite und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten.